Impressum

Anschrift
HannoVermittlung und Bau GmbH
Herr Patrick Zeidler
Am Kleinen Teich 2
30519 Hannover

Tel: 0511-228 48 158
Mobil: 0177-560 36 18
Fax: 0511-228 45 30

E-Mail: info@hannovermittlung.de

Aufsichts-/Genehmigungsbehörde
Gewerbeerlaubnis § 34c GewO erteilt durch die Industrie- und Handelskammer Hannover, Bischofsholer Damm 91, 30173 Hannover, Tel.: 0511/3107-0, Fax: 0511/3107-333, E-Mail: info@hannover.ihk.de, www.hannover.ihk.de

Handelsregister: Hannover HRB 209207
Steuernummer: 25/204/01294

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Patrick Zeidler
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Verbraucherinformation
Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten (OS-Plattform) nach Art. 14 Abs. 1 der EU-Verordnung 524/2013 finden Sie unter folgendem Link: ec.europa.eu/consumers/odr

Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der HannoVermittlung und Bau GmbH

Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über des betreffende Objekt/Angebot.

1. Angebote

Unsere Angebote erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.

2. Vorkenntnis des Angebotsempfängers

Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe – auch auszugsweise – an Dritte ohne unsere Zustimmung haftet der Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt.

3. Tätigwerden für den anderen Vertragspartner

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Weiteres Geschäft / Anderes Geschäft

Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u. a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Das gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.

5. Vorkenntnis des Angebotsempfängers

Der Empfänger eines Angebots, dem das angebotene Verkaufs- oder Vermietungsobjekt bereits bekannt ist, ist verpflichtet, uns dies unverzüglich –spätestens innerhalb von 3 Werktagen – schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, ist er im Falle eines Vertragsabschlusses über das im Angebot nachgewiesene Objekt zu Zahlung der vereinbarten Provision verpflichtet.

6. Provisionen

Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner. Nach Verzugseintritt sind Verzugszinsen in Höhe von 3,5 % p.a. über dem Basissatz fällig. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritts einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (unseren Kunden) ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.

7. Provisionssätze

Die Provision betragen, so weit nicht anders ausgewiesen:

  • für die Vermietung von Wohnraum: 2 Nettokaltmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt.
  • für die Vermietung von Gewerberaum: 3 Nettokaltmieten zzgl. der gesetzlichen MwSt.
  • bei Verkauf Wohnen/ Gewerbe: 5 % vom Kaufpreis zzgl. der gesetzlichen MwSt.

8. Vertragsverhandlungen und Abschluss

Wir sind berechtigt, beim Vertragsschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluß ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Hannover.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften

11. Haftung

Die Firma HannoVermittlung und Bau GmbH haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.


HannoVermittlung und Bau GmbH
Stand 01/2013